Familienmitglieder
Einschreibung Deiner Familie
Als ArbeitnehmerIn kannst Du auch Deine Familienmitglieder bei SANI-FONDS einschreiben.
Zu Lasten lebende/r Ehepartner/in und Kleinkinder bis zu 12 Monaten
Du kannst Deine/n steuerlich zu Lasten lebenden Ehepartner/in und Deine Kleinkinder bis zum Alter von 12 Monaten ohne zusätzliche Kosten in den SANI-FONDS einschreiben. Die Einschreibung muss aber beantragt werden.
Für die Einschreibung sind folgende Schritte vorzunehmen:
1. Das Einschreibungsformular ausfüllen
Formular: Einschreibung Familie der Arbeitnehmer
2. Bevor Du die Datenschutzerklärung unterschreibst, lies bitte die Datenschutzinformation im Sinne der DSGVO 2016/679
3. Unterschrift anbringen
Die ausgefüllten Unterlagen an info@ schicken. sani-fonds.it
Wenn Du bereits im SANI-FONDS eingeschrieben bist, fallen für Deine/n zu Lasten lebende/n Ehepartner/in keine weiteren Beiträge an.
Die Einschreibung ist einen Monat nach dem Antrag zur Einschreibung in den Fonds wirksam.
Die Einschreibung erlischt, wenn der/die Ehepartner/in steuerlich nicht mehr zu Lasten ist.
Weitere Familienmitglieder
Folgende Familienmitglieder kannst Du ebenfalls bei SANI-FONDS einschreiben:
- Steuerlich nicht zu Lasten lebende EhepartnerInnen oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen
- Minderjährige Kinder über 12 Monate, steuerlich zu Lasten oder auch nicht
- Volljährige steuerlich zu Lasten lebende Kinder bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres
- Volljährige steuerlich zu Lasten lebende Kinder mit einer dauerhaften Invalidität, die nicht unter zwei Drittel sein darf (ohne Altersbegrenzung)
Für die Einschreibung Deiner Familienmitglieder sind folgende Schritte vorzunehmen:
1. Das Einschreibungsformular ausfüllen Formular: Einschreibung Familie der Arbeitnehmer
2. Bevor Du die Datenschutzerklärung unterschreibst, lies bitte die Datenschutzinformation im Sinne der DSGVO 2016/679
3. Unterschrift anbringen
Die ausgefüllten Unterlagen an info@ schicken. sani-fonds.it
Der ab 01.01.2024 vorgesehene Beitrag für die Familienmitglieder, beträgt Euro 31,25 pro Monat (für die gesamte Familie), wird vom Gehalt abgezogen und vom Betrieb in den Fonds eingezahlt (im Lohnstreifen ersichtlich).
Voraussetzungen
Der/Die Arbeitnehmer/in muss im SANI-FONDS eingeschrieben sein.
Die Einschreibung wird einen Monat nach dem Antrag zur Einschreibung in den Fonds und nach erfolgter Beitragszahlung wirksam.
Die Einschreibung erneut sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern diese nicht 60 Tage vor Ende des Kalenderjahres in schriftlicher Form gekündigt wird.
Wird ein Arbeitsverhältnis aufgelöst, endet die Einschreibung der Familienmitglieder im Monat der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses.